Schnittzeiten im Garten
Für Hecken und Gehölze gilt eine gesetzliche Schonzeit. Hier steht, was wann erlaubt ist und wie die Lage in Murr aussieht.
Vom 1. März bis 30. September
In diesem Zeitraum dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes weder abgeschnitten noch auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Hintergrund ist die Brutzeit: in dieser Zeit sind die Gehölze bewohnt.
Für Bäume gibt es eine Ausnahme, wenn sie auf einer gärtnerisch genutzten Fläche stehen. Diese Ausnahme gilt ausdrücklich nur für Bäume. Ihre Hecke im selben Garten fällt weiterhin unter die Schonzeit.
Ganzjährig möglich: der Pflegeschnitt
Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben das ganze Jahr über zulässig. Damit ist der Schnitt gemeint, der den Zuwachs einkürzt oder den Baum gesund hält, nicht der starke Rückschnitt.
Praktisch heißt das: Ihre Buchskugel und die Formhecke können wir auch im Juni in Form bringen. Eine Hecke komplett auf den Stock setzen verschieben wir auf den Herbst.
Unabhängig vom Zeitraum gilt außerdem: ein besetztes Nest bleibt, wo es ist. Findet sich beim Schnitt eines, hört die Arbeit an dieser Stelle auf.
Die Lage in Murr
Manche Gemeinden haben zusätzlich eine eigene Baumschutzsatzung, die auch einzelne Bäume im Privatgarten unter Schutz stellt. Im Ortsrecht der Gemeinde Murr findet sich eine solche Satzung nicht. Für private Bäume in Murr gilt damit das Bundesrecht.
In den Nachbargemeinden kann das anders geregelt sein. Wenn Sie unsicher sind, lässt sich das vor dem Termin beim Rathaus klären.
Dieser Text ist eine Orientierung, Stand August 2026, und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist § 39 Bundesnaturschutzgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung.
Sie haben einen konkreten Fall
Rufen Sie an und beschreiben Sie, worum es geht. Dann sagen wir Ihnen, ob wir jetzt schneiden dürfen oder wann der richtige Zeitpunkt ist.
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